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Inhaltsverzeichnis
Wie kaum ein anderes Land bieten die Niederlande mit ihren Flüssen, Kanälen, Seen und Meeresarmen ideale Voraussetzungen für einen Bootsurlaub. Das weit verzweigte - gut ausgebaute - Wasserstraßennetz erlaubt es, das Land nach allen Richtungen vom Boot aus zu erkunden.
Seit Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes im Januar 1993 kann ein Bootseigner, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) ist und dessen Boot im Heimatstaat registriert ist, sein Wassersportfahrzeug, ohne Zoll- oder Steuerabgaben zu entrichten, in ein anderes Land der EU einführen, dort benutzen und dort auch unbefristet stationieren.
Voraussetzung für die abgabenfreie Einfuhr und Stationierung ist jedoch, dass für das Wassersportfahrzeug bei Kauf oder Erwerb die im Erwerbsland geltende Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Dies betrifft alle Wassersportfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Wurde das Wassersportfahrzeug aufgrund der damals geltenden Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr ohne Mehrwertsteuer nach dem 1.1.1985 erworben und/oder in Betrieb genommen, so muss das Boot entweder im Heimatland oder bei Einfuhr in einen anderen Staat der EU in diesem Land zu dem dort geltenden Mehrwertsteuersatz nachversteuert werden.
Der Steuersatz richtet sich nach dem geschätzten Zeitwert, den das Boot zum Zeitpunkt der Nachversteuerung hat.
An den Binnengrenzen zwischen den Ländern der EU finden keine Zoll- oder Grenzkontrollen mehr statt, die die Einfuhr bestimmter Gegenstände betreffen. Wer jedoch über See mit seinem Boot in ein Land der EU einreist, muss wie bisher im ersten Hafen einklarieren. Für Wassersportfahrzeuge ist es verboten, roten Diesel zu tanken. Wenn z. B. in Belgien roter Diesel getankt wurde, muss die betreffende Rechnung mitgeführt werden.
Seit dem 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registrierung für "schnelle Motorboote" (Boote, die schneller als 20 km/h fahren können und einer Länge unter 20 m), die so genannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt.
Der Internationale Bootsschein (IBS) des ADAC wird dabei von den niederländischen Behörden als Ausweis über ein zugeteiltes, amtlich anerkanntes Kennzeichen für das Boot in der Bundesrepublik anerkannt.
Der Bootseigner muss das Kennzeichen außen an beiden Bugseiten oder am Heck des Bootes in mindestens 10 cm hohen, 10 cm breiten und 2 cm starken lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund anbringen. Der Name des Eigentümers und dessen Anschrift muss gut sichtbar innen oder außen am Boot sein.
Gesetzliche Grundlage für das Befahren von Rhein, Waal, Lek und Pannerdens Kanal ist die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung. Auf den, meisten anderen Gewässern gilt das Binnenvaartpolitiereglement (holländische Fahrreglement, Bezug siehe Seite 7). Diese Vorschriften müssen von allen Bootsführern an Bord mitgeführt werden.
Auf allen Binnengewässern auf denen das Binnenvaartpolitiereglement gilt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Auf den meisten Gewässern ist eine niedrigere Geschwindigkeit festgelegt, die für alle Sportboote gilt. Die Geschwindigkeit liegt meistens zwischen 6 und 12 km/h. Schnell fahren und Wasserskilaufen ist nur auf den dafür freigegebenen Gewässern auf den festgelegten Strecken erlaubt. Auf einigen Gewässern werden für "schnelle Boote" (Boote die schneller als 20 km/h fahren können) Konzessionen erteilt.
Auf den Binnengewässern haben Fahrzeuge über 20 Meter Länge generell Vorfahrt vor Kleinfahrzeugen.
ALLGEMEINE FAHRBEDINGUNGEN
= Der Steuermann/Bootsführer für "schnelle Boote" muss mindestens 18 Jahre alt sein.
= Der Steuermann/Bootsführer muss auf dem für den Lenker bestimmten Platz sitzen/sein.
= Wenn einer oder mehrere Wasserskifahrer gezogen werden, so muss ein zweiter Mitfahrer - mindestens 15 Jahre alt - als Ausguck fungieren.
= Weder der Steuermann/Bootsmann noch der Ausguck, noch der/die Wasserskifahrer
darf/dürfen unter Einfluss von alkoholischen Getränken fahren.
Bei Nacht oder bei einer Sicht von weniger als 500 m beträgt die max. Geschwindigkeit gewöhnlich 9 km/h.
= In der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht schnell gefahren werden.
Innerhalb einer Zone 50 m vom Ufer beträgt die Geschwindigkeit vielfach 4-9 km/h. Dies schließt ein, dass man durch eine Durchfahrt, die schmaler als 100 m ist, nicht mit großer Geschwindigkeit fahren darf.
Innerhalb 50 m von einer Badestelle oder Anlegestelle darf nicht schnell gefahren werden.
Ebenso gilt meistens eine Geschwindigkeitsbeschränkung während Segelregatten und in der Nähe von Schwimmbädern.
= Auf den von der Berufsschifffahrt stark befahrenen Wasserstraßen, dürfen Kleinfahrzeuge (also auch Segelboote) nur fahren, wenn sie mit einem Hilfsmotor ausgerüstet sind, der eine Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h erreichen kann.
Kleinfahrzeuge müssen so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren - ausgenommen auf der Gelderse ljssel - .
= Das Kreuzen mit Segelbooten ist verboten. = Surfen im Fahrwasser ist verboten.
= Auf dem Prinses Margrietkanal in Friesland ist zwischen den Kilometern 51,8 (Wartena) und 77,7 (Jeltesloot)
für Segelfahrzeuge zusätzlich das Kreuzen strengstens verboten.
Das Tafelzeichen B.11 weist auf eine von der zuständigen Behörde festgelegte Verpflichtung hin, auf Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage, diese auf Empfang zu haben und an der geführten Kommunikation teilzunehmen.
= Alkohol: Als Fahruntüchtig gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration.
Wer mit einem höheren Wert fährt, verstößt gegen geltendes Recht.
Auf dem ljsselmeer darf innerhalb von 250 m vom Ufer und in dem von Bojen markierten Fahrwasser, nicht schnell gefahren werden.
Seit dem 1. April 1992 besteht auf den niederländischen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen Führerscheinpflicht für folgende Boote:
- Mit einer Gesamtlänge von 15 m und mehr.
- Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 m, die eine Geschwindigkeit von 20 km/h und mehr erreichen können.
Binnenschiffahrtstraßen
Die deutschen, amtlichen Sportbootführerscheine Binnen - ausgestellt nach dem 1.1.1989 - und das Sportschifferzeugnis werden auf den niederländischen Binnengewässer anerkannt.
Ausgenommen sind: Westerschelde - Oosterschelde - ljsselmeer - Waddenzee - Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden auf allen niederländischen Gewässer anerkannt.
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht verpflichtet, entsprechend der Bootsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine sinnvolle auf die Bootsgröße und das Fahrtgebiet abgestimmte Sicherheitsausrüstung dient der Sicherheit der gesamten Besatzung.
Folgende Sicherheitsausrüstung ist für Sportboote in den Niederlanden vorgeschrieben:
Ein Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht). Fahrzeuge vor Anker, müssen am Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen.
Auf den Seeschiffahrtsstraßen, Seehäfen, z.B.. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl und den Gewässern in Südholland und Zeeland ist bei geringer Sicht, n Fahrt oder vor Anker, ein Radarreflektor vorgeschrieben.
Auch bei, guter Sicht ist ein Radarreflektor auf der Westerschelde, den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen und der Nordsee vorgeschrieben.
Segelfahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren, müssen einen schwarzen Kegel - Spitze nach unten - führen. Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen.
Für schnelle Boote vorgeschrieben:
Ohnmachtsichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person.
Das- Boot muss mit einer technischen Einrichtung versehen sein, die ein unbemanntes Fahren unmöglich macht (Quickstop).
Feuerlöscher
Eine solide Lenkeinrichtung.
Eine solide, geräuschdämpfende Einrichtung für das Abführen der Abgase.
Außerdem wird empfohlen:
Ein Anker mit ausreichend langer Leine. Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Paddel oder Riemen.
Rettungsring.
Werkzeug,
Handlampe.
Rundfunkempfänger und weitere nautische Geräte.
SIGNALPISTOLEN
Signalpistolen sind in den Niederlanden` genehmigungspflichtig, da sie als Schusswaffen bezeichnet werden. Eine Einfuhr ohne Genehmigung ist grundsätzlich verboten. Deshalb ist der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung und Beförderung von Signalpistolen genehmigungspflichtig.
Eine Einfuhrgenehmigung kann schriftlich beantragt werden bei: Douane, Centrale Dienst In-en Uitvoer afd Aanvragen en Concenten
Postbus 30003, Niederlande - Telefon: 0031 50 523 91 83
Bei der Beantragung muss eine Kopie von Pass oder Ausweis und der Waffenbesitzkarte beigefügt werden.
Der "Europäische Waffenpass" ist allein nicht ausreichend.
Sobald eine Genehmigung vorliegt, kann die Signalpistole auch außerhalb des Bootes von Deutschland in die Niederlande und zurück transportiert werden.
Ausnahme: Nicht genehmigungspflichtig ist eine Signalpistole an Bord für Personen ab 16 Jahre, unter folgenden Bedingungen:
Ein Kaliber kleiner als 18.2 mm (Kaliber 12) hat.
Nur für Notsignalmunition geeignet ist.
Aus Kunststoff oder Leichtmetall hergestellt wurde.
Nicht die Form einer Pistole oder der eines Revolvers hat.
wenn die Postleitzahl und Hausnummer des Eigentümers in der Signalpistole eingraviert ist.
Diese Signalpistole darf ohne Genehmigung verpackt vom Boot nach Hause und zurück transportiert werden.
Schnelle Boote sind haftpflichtversicherungspflichtig (Boote, die schneller als 20 km/h fahren können).
Die Mindestdeckungssumme beträgt 567.226,00 EUR nach Schadensereignis. Ausländische Versicherungspolicen werden anerkannt.
Eine Haftpflichtversicherung kann bei jeder ADAC-Geschäftsstelle abgeschlossen werden.
Seefunkstellen, für die vom "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" eine Genehmigungsurkunde ausgestellt wurde, können am öffentlichen Funkverkehr, UKW oderGrenzwelle teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber ein "UKWSprechfunkzeugnis" oder ein "Allgemeines Sprechfunkzeugnis" besitzt.
ATIS (automatische Identifizierung von Schiffsfunkstellen):
Seit dem 29. August 1996 müssen Sprechfunkanlagen mit ATIS ausgerüstet sein. Seefunkanlagen sind nicht mit ATIS ausgerüstet.
Wenn Kleinfahrzeuge eine Seefunkanlage besitzen, kann diese bei der Fahrt in den Niederlanden an Bord bleiben, sofern eine
deutsche Genehmigung mitgeführt wird.
Diese Geräte dürfen nicht auf dem Rhein und den Binnengewässern benutzt werden.
Für die niederländischen Gewässer gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflichten mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge.
Es ist jedoch Pflicht, bei bestimmten Fahrten eine Sprechfunkanlage mit ATIS an Bord zu haben.
1. Bei der Radarfahrt, bei guter und bei geringer Sicht darf man nur mit einer Sprechfunkanlage an Bord fahren.
2. Auf dem Rhein, Waal, Lek, dem Amsterdam-Rijnkanaal, den Gewässern in Süd-Holland, Zeeland und auf den Seeschifffahrtsstraßen muss bei der Fahrt bei geringer Sicht eine Sprechfunkanlage an Bord sein.
3. Fahrzeuge, deren Länge mehr als 20 m beträgt, müssen auf den Verbindungen Rotterdam - Deutschland und Amsterdam - Antwerpen, zwei Sprechfunkanlagen an Bord haben.
4. Auf den See - und Binnenschifffahrtsstraßen und in den Seehäfen müssen Fahrzeuge wenn sie mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sind, diese auf dem vorgeschriebenen Funkkanal auf Empfang haben und wenn die Notwendigkeit besteht, an der geführten Kommunikation teilnehmen.
Entlang der niederländischen Küste, auf dem Wattenmeer, dem ljsselmeer und den Gewässern in Südholland und Zeeland wird bis zum 1. Februar 2005 der Kanal 16 durch die Küstenwache abgehört.
Nautischer Funkverkehr oder sozialer Schiff-Schiffverkehr auf Kanal 16 ist verboten
Für den nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen und für den sozialen SchiffSchiffverkehr Kanal 77.
Netherlands Coastgurd Den Heider in englischer und niederländischer Sprache. Küstengewässer bis 30 sm seewärts einschließlich ljsselmeer.
Frequenz: 3673 kHz J 3 E
Sendezeit 0333, 0733, 0940, 1133, 1533, 1933, 2140, 2333.
Abgesetzte Stationen UKW- 83
Goes, ljmuiden, Wieringerwerf, Nes, Platform L7, Hilversum
Kanal UKW-Kanal 23
Westkapelle, Rotterdam, Scheveningen, Huisduinen, Terschelling, Appingedam, Lelystad,
Not- und Sicherheitsverkehr: Frequenz: 2187,5 kHz, UKW-Kanal 70
10. Wasserskilaufen und Wassermotorräder
WASSERSKILAUFEN:
Wasserskilaufen ist nur auf den dafür freigegebenen Gewässern und den festgelegten Strecken erlaubt. Von den zuständigen Behörden werden die Wasserstraßen oder Teile von Wasserstraßen ausgewiesen, auf denen ein Verbot tagsüber nicht gilt. Die Strecken sind mit einer blauen Tafel mit einem weißen stilisierten Wasserskiläufer oder durch gelbe Bojen markiert.
Das schleppende Boot ist mit einem Bootsführer und einer weiteren geeigneten Person (mindestens 15 Jahre alt) zu besetzen, die den Wasserskifahrer und die Fahrstrecke zu beobachten hat.
WASSERMOTORRÄDER (WASSERJETS' JETSKI USW.)
Wassermotorräder sind laut gesetzlicher Definition "schnelle Motorboote". Wassermotorräder dürfen dort schnell fahren wo die zuständige Behörde es schnellen Motorbooten erlaubt, schneller als 20 km/h zu fahren.
Die zuständige Behörde kann Wasserstraßen oder Teile von Wasserstraßen ausweisen, die für Wassermotorräder freigegeben oder verboten sind. Die Strecken sind dann durch Tafelzeichen "E.22", "A.19" oder durch gelbe Bojen markiert.
Weitere Informationen sind erhältlich über Gemeindebehörden oder Wassersportvereine vor Ort sowie Dienststellen der Wasserschutzpolizei.
Das Angeln in Binnengewässern ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei den Postämtern erhältlich. Zusätzlich ist die Erlaubnis des Inhabers der Fischereirechte erforderlich. Er beinhaltet die Genehmigung, dass Angeln mit höchstens zwei Angeln oder einer Aalschnur erlaubt ist.
Erlaubnisscheine werden für 1 Tag - 1 Woche - 1 Monat oder für das ganze Jahr ausgestellt und sind meistens vor Ort erhältlich.
In Küstengewässern wie Wattenmeer, Dollard, Nieuwe Waterweg, Oosterschelde und Westerschelde ist Angeln mit höchstens 3 Hacken pro Angeln ohne Erlaubnis und Angelschein möglich.
Für das Angeln auf der Nordsee braucht man keine Genehmigung.
Personen unter 15 Jahren brauchen keinen Angelschein mit einer Angelrute, wenn als Köder Brot, Käse, Getreide, Würmer, Insekten, Teig, Saat, Insektenlarven oder Nachahmungen von Insekten, die nicht größer als 2,5 cm sind, verwendet werden.
In den durch Berufsschifffahrt befahrenen Gewässern und Häfen braucht man keine Erlaubnis, wenn mit einer Angelrute mit den oben erwähnten Ködern gefischt wird. Ausgenommen, z.B.. Wattenmeergebiet (Lauwersmeer), dem Grevelingenmeer und dem Veerse Meer (Deltagebiet).
Lebende Fische dürfen als Köder nicht benutzt werden.
Vom 1. April bis zum 1. Juni darf mit folgenden Ködern nicht geangelt werden: Würmern, Schlachtprodukten, toten Fischen, Fischteilen und allen Kunstködern (ausgenommen Kunstfliegen, die kleiner als 2,5 cm sind).
Anbieter von Charterbooten in den Niederlanden sind in den ADAC-Charterlisten aufgeführt und können bei der ADAC-Sportschifffahrt angefordert werden.
Gespanne dürfen in den Niederlanden folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,00 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahme: Keine Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die inklusive der unteilbaren Ladung 22 m lang und/oder 3 m breit sind. Boote gelten in den Niederlanden als unteilbare Landung. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in den Niederlanden folgende Agentur:
Rijksdienst voor het Wegverkeer Europaweg 205
Postbus 777
NL-2700 AT Zoetermeer Telefon: 0031-79 3 45 81 34 Fax 0031-79 3 45 80 22
14. Verband Deutscher Sporttaucher e.V.
Die ADAC-Sportschifffahrt unterzeichnete im Januar 2003 einen Kooperationsvertrag mit dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST).
Der VDST betreut 125 Tauchschulen und 950 Vereine in Deutschland. Darüber hinaus bietet er seinen Mitgliedern umfangreiche Versicherungsleistungen und eine 24-Stunden Taucherhotline für Tauchunfälle im In- und Ausland. Taucherhotline: 0049-180-33 22 105
ADAC-Mitglieder, die auch Mitglied beim VDST werden möchten, bekommen die einmalige Aufnahmegebühr (26.- Euro) erlassen.
Verband Deutscher Sporttaucher e. V. Berliner Str. 312
63067 Offenbach
Telefon 069-98 19 025 E-Mail: vdst.ev@vdst.de Internet: www.vdst.de
15. ADAC-Stützpunkt für die Sportschifffahrt
Allen ADAC-Skippern stehen die ADAC-Stützpunkte für die Sportschifffahrt mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus können in den Marinas ADAC-Mitgliedern Sonderkonditionen bei der Anmietung von Liegeplätzen, beim Winterlager und bei der Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen gewährt werden. Voraussetzung für diese Leistungen ist die Vorlage der ADAC-Clubkarte und der gültige Internationale Bootsschein des ADAC.
ADAC-Stützpunkt für die Sportschifffahrt ist in den Niederlanden der Jachthaven Hindeloopen
Oosterstrand 3,
Postbus 10
NL-8715 Enstavoren,
Telefon: 0031-514-524554 Fax 0031-514-524525
Internet:www.skipsmaritiem.nl
Diese modern eingerichtete Marina hat über 500 Liegeplätze und stellt dem Skipper alle wichtigen Versorgungsmöglichkeiten wie, Benzin, Diesel, 62 t Kran, Stromanschluss Wasser, Boots- und Motorenservice zur Verfügung.
16. Nautische Literatur, See- und Gewässerkarten
Gewässerkarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich.
Der ANWB Den Haag hat Wasserwanderkarten für die niederländischen Binnengewässer herausgegeben.
Almanak voor Watertoerisme, Teil 1 + II, hrsg. vom ANWB/Den Haag Das ljsselmeer von Heijnen/Fenzl, Edition Maritim
Die Binnengewässer der Niederlande von Brian Navin, Edition Martim
Holland mit dem Boot, von Jan Werner, Verlag Delius Klasing,
Holländische Häfen aus der Luft von Jan Werner/Helmut Jahn, Verlag Delius Klasing
Holländisches Fahrreglement (in deutscher Übersetzung), Binnenschifffahrtsverlag Duisburg
Nordseeküste 1 - Cuxhaven bis Den Heider von Jan Werner, Verlag Delius Klasing Rheinschiffahrtspolizeiverordnung, Binnenschiffahrtsverlag Duisburg
Schipper's Handbuch für die Niederlande und Belgien, v. Heimburg/Mattioli, Busse Verlag
Zeeland von Manfred Fenzl, Edition Maritim
Gewässerkarten und nautische Literatur sind im Fachbuchhandel erhältlich. Nachstehend die Anschriften einiger Fachhändler:
Verlag Rheinschifffahrt: Tel. (0 61 96) 2 88 66 65812 Bad Soden/Taunus, Sperberstr. 26
Nautische Buchhandlung Dietrich Reimer: Tel. (0 30) 8 31 23 41 12203 Berlin, Unter den Eichen 57
Volkhard Babick (Wasser-Sport-Haus): Tel. (03 55) 3 37 85 03046 Cottbus, Wernerstr. 61
Buchhandlung Rauschenplat: Tel. (0 47 21) 3 71 37 27472 Cuxhaven, Deichstr. 21
Lenz Rega-Port: Tel. (02 11) 30 63 71 40221 Düsseldorf, Holzstr. l a
Internet www.lenz-rega-port.de
DKV-Wirtschafts- und Verlags-GmbH (Deutscher Kanuverband): Tel. (02 03) 99 75 90
47003 Duisburg, Postfach 100315
Internet http://www.kanu.de/verlaq/index.html
Nautisch-technisches Büro: Tel. (0 49 21) 2 04 54 26725 Emden, Bollwerkstr. 4
Buchhandlung Weiland: Tel. (0 38 34) 39 94 17489 Greifswald, Markt 20
HanseNautic: Tel. (0 40) 3 74 84 20 20459 Hamburg, Herrengraben 31
Internet http://www.hansenautic.de/
Sieger am Dom: Tel. (02 21) 2 57 67 14 50667 Köln, Komödienstr. 7
Hanö (Nautische Schiffsausrüstung): Tel. (04 51) 70 64 30 23552 Lübeck, An der Untertrave 42
Leonhartsberger (Seekarten-Vertrieb): Tel. (0 89) 3 11 00 50 80937 München, Marienbader Str. 12
Geographische Buchhandlung: Tel. (0 89) 2 07 02 89-0 80331 München, Rosental 6
Buchhandlung Weiland : Tel. (03 81) 49 26 10 18055 Rostock, Kröpeliner Str. 80
Internet www.weiland.de
Koninklijke Nederlandsche Toeristenbond ANWB
2596 EC Den Haag, Wassenaarseweg 220,
Tel. (070) 3 1471 470
Fax (070) 314 69 69
Internet www. anwb. nl
Koninklijke Nederlandsche Automobiel Club (KNAC)
2596 EC Den Haag, Wassenaarseweg 220
Tel. (070) 3 83 16 12
Fax (070) 3 83 19 06
Koninklijk Nederlands Watersport Verbond
Runnenburg 12
NL-3980 Bunnik
Telefon 030 - 656 65 50
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 2517 EG Den Haag,
Groot Hertoginnelaan 18-20,
Tel. 0031-70/3 42 06 00
Fax 0031-70/365 19 57
Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland 3016 BC Rotterdam,
Parklaan 36,
Tel. 010/40 45 609
1075 HM Amsterdam. de Lairessestraat 172,
Tel. 020/6 73 62 45-47,
Niederländisches Büro für Tourismus Postfach 27 05 80
50511 Köln,
Tel. 01805-343322
Fax 0221/92 57 17 37
Stand: Juli 2007
Änderungen der Bestimmungen jederzeit möglich, daher Text ohne Gewähr.
Copyright Heinz Kratz 2006
Quellen Info ANWB, Info ADAC. Almanach für Wassertourismus 2006 / 2007